HEBAMME sabine grüner

 
 

AGB's – Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1.
Sabine Grüner ist freipraktizierende Hebamme mit Sitz in A-6444 Längenfeld und in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister
des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 865 eingetragen.

1.2. Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Sabine Grüner (im weiteren als „Hebamme“ bezeichnet) und
der Schwangeren/Wöchnerin (im weiteren als „Klientin“ bezeichnet“) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.


2. Vertragsabschluss

2.1. Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Klientin kommt nach durchgeführter Terminvereinbarung via Telefon oder
Email oder erfolgter Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungspaketes zu Stande.

2.2. Die Hebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.


3. Vertragsgegenstand

3.1. Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Klientin vereinbarten Leistungen.

3.2. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Die Termine während der
Schwangerschaft finden in der Hebammenordination statt. In Ausnahmefällen bei der Schwangeren zu Hause.
Nach der Geburt finden die vereinbarten Termine in der Regel in den ersten drei Wochen bei der Leistungsnehmerin zu Hause statt, danach
alle weiteren Termine in der Hebammenordination. Ausnahmen müssen individuell vereinbart werden.


4. Erreichbarkeit

4.1. Die Hebamme bietet keine durchgängige Rufbereitschaft an.

4.2. Die telefonische Erreichbarkeit besteht Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr. Darüber hinaus nur nach gesonderter Vereinbarung.

4.3. Sollte die Hebamme auf den ersten Kontaktversuch der Klientin nicht antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische
Kontaktaufnahme mit der Hebamme weiterhin zu versuchen.    

4.4. Die Erstkontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat oder Email erfolgen, somit nicht per SMS.

4.5. Kann die Klientin die Hebamme in dringenden Fällen nicht erreichen, ist sie selbst dafür verantwortlich das Krankenhaus oder eine gleichgestellte medizinische Anlaufstelle zu kontaktieren.

4.6. Bei Verhinderung der Hebamme sucht diese eine Vertretungshebamme. Ist diese Vertretung der Klientin nicht recht, muss sich die Klientin selbst um eine Vertretung kümmern.


5. Mitwirkungspflichten der Klientin

5.1. Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Hebamme
muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.

5.2. Die Klientin hat der Hebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese als auch bei darauffolgenden Anamnesen und Befundbesprechungen alle nötigen Informationen zu erteilen.

5.3. Die Klientin hat den Anweisungen der Hebamme Folge zu leisten. Hierfür ist die Klientin verpflichtet der Hebamme eigenverantwortlich, unverzüglich und unaufgefordert unzureichendes Verständnis oder Widerwillen mitzuteilen. Handelt die Klientin eigenwillig oder folgt der Empfehlung der Hebamme nicht, so sind die Folgen davon in der alleinigen Verantwortung der Klientin.

5.4. Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.

5.5. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die Hebamme gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Daten der Klientin werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet und gespeichert.   
                                                                                                                                                                  
5.6. Sollten sich Verständigungsprobleme ergeben, etwa durch Sprachbarrieren, ist es in der Mitwirkungspflicht der Klientin, die Hebamme darüber in Kenntnis zu setzen und die Kommunikation bei Bedarf in Form eines Dolmetschers zu ermöglichen. Für etwaige Folgen von Missverständnissen oder fehlender Informationsweitergabe kann die Hebamme nicht haftbar gemacht werden, wenn die Kommunikation weder auf Deutsch noch auf Englisch möglich ist.

5.7. Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.


6. Termine

6.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.

6.2. Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin der Hebamme mitzuteilen.

6.3. Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so wird eine Stornogebühr
von 50% der Kosten verrechnet. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.

6.4.
Sollte die Hebamme einen Termin kurzfristig berufsbedingt absagen müssen, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart oder eine Vertretungshebamme für den vereinbarten Termin organisiert.


7. Vertretungsbefugnis

7.1. Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Hebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.                     

7.2.
Im Falle einer Vertretung ist die Hebamme dazu berechtigt der Vertretungshebamme personenbezogene Daten, besonders den Gesundheitszustand der Klientin und ihr Kind betreffend, weiter zu geben. Sollte die Klientin das nicht wünschen, muss sie dies der Hebamme
vor Antritt ihrer Abwesenheit nennen.

7.3.
Bei Verhinderung der Hebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Hebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.


8. Dienstverhinderung

Im Falle von Krankheit oder langfristiger Abwesenheit hat die Hebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden anzuzeigen.


9. Haftung

9.1. Die Hebamme haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verschulden, ausgenommen Personenschäden. Kommt die Klientin nicht ihrer Mitwirkungspflicht (gemäß Punkt 5.) nach, so haftet die Hebamme nicht für auftretende Schäden.

9.2. Die Hebamme haftet nicht für Schäden, die während oder durch die Betreuung einer fachgemäßen Vertretung auftreten.


10. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege

10.1. Die Hebamme verfügt über einen Kassenvertrag und kann daher die Leistungen, die im Vertrag mit den Krankenkassen enthalten sind (http://www.hebammen.at/eltern/kosten/kassentarife-2/), direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Sollte die Klientin über keine aufrechte Krankenversicherung verfügen, sind die Kosten von der Klientin privat zu zahlen. Dabei ist es in der Verantwortung der Klientin zu Beginn der Betreuung eine aufrechte Krankenversicherung sicher zu stellen.

10.2. Die von der Hebamme erbrachten Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung
der Hebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.

10.3. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Hebamme eine Vergütung gemäß Punkt 6.3.

10.4. Die Kosten der Zusatzleistungen der Hebamme werden der Klientin mit der Aushändigung eines Preisspiegels zur Kenntnis gebracht.
Diese verstehen sich als umsatzsteuerfreie Nettobeträge.


11. Zahlungsbedingungen

11.1. Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne gesonderte Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.

11.2. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen werden.

11.3. Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%.

11.4. Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen.


12. Vertragsauflösung

12.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten.

12.2. Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.

12.3. Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.

12.4. Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Hebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.


13. Vertragsänderungen

Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.


14. Datenschutz und Schweigepflicht

14.1. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.                                           

14.2. Sie stimmen hiermit zu, dass Ihre persönlichen Daten von mir verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Gemäß Art. 13 - 15 DSGVO besteht
für mich die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der Hebamme schriftlich widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutzbehörde.

14.3. Die Nutzung dieser Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf diesen Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

14.4. Die elektronische Kommunikation (SMS/WhatsApp/Email) kann Sicherheitslücken aufweisen, da der lückenlose Schutz der Daten vor dem
Zugriff Dritter nicht möglich ist. Eine elektronische Kommunikation mittels SMS/Email wird von der Hebamme und Klientin ausschließlich für Terminvereinbarungen bzw. -verschiebungen verwendet.


15. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes Silz vereinbart.


16. Schlussbestimmungen

16.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.

16.2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:
a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB)